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Beitragszahlungen nach § 3
Nr. 63 EStG in der Regel bis maximal 4.320 € steuerfrei.
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Beitragszahlungen bei Entgeltumwandlungen
im Rahmen der steuerlichen Förderung des § 3
Nr. 63 EStG aus regelmäßigem Gehalt
und aus Sonderzahlungen bis maximal 2.520 € jährlich
sozialversicherungsfrei bis zum 31.12.2008.
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Beitragszahlungen bei arbeitgeberfinanzierten
Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Förderung
des § 3 Nr. 63 EstG bis maximal 2.496 € jährlich
sozialversicherungsfrei.
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Volle Flexibilität bei
Renteneintritt: Wahlmöglichkeit zwischen einer
einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Rentenzahlung
bei nachgelagerter Besteuerung.
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Absicherung von Hinterbliebenen
(Ehepartner, Lebenspartner, Kinder bis 27. Lebensjahr
) möglich.
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Private Weiterführung
des Vertrages bei vorzeitigem Ausscheiden möglich. |