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AngebotFondsgebundene Rentenversicherung Tarif LD: Abgeltungssteuer
Die Lebensversicherung vor dem Hintergrund der Abgeltungssteuer
 

Durch die Einführung der Abgeltungssteuer am 1. Januar 2009 erhält die Lebensversicherung gegenüber alternativen Sparformen, wie zum Beispiel Investmentsparplänen, eine deutliche Besserstellung.

Generelles:
Der Begriff "Abgeltungssteuer" wurde am 14.08.2007 mit dem Unternehmens-
steuerreformgesetz 2008 eingeführt.

Die Abgeltungssteuer greift ab dem 01.01.2009 und beträgt einheitlich 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der maximale Steuersatz beträgt somit insgesamt 28 %.

Behandlung von Investmentfonds:
Der Abgeltungssteuer unterliegen alle ausgeschütteten Fondserträge, seien es Zinsen, Dividenden, Wertpapierveräußerungsgewinne. Der Abgeltungssteuer unterliegen ferner alle thesaurierten Fondserträge, wenn sie aus Zinsen oder Dividenden stammen. Wertpapierveräußerungsgewinne bei thesaurierenden Fonds werden erst bei Rückgabe der Fondsanteile besteuert. Rückgabebesteuerung: Der Abgeltungssteuer unterliegen alle Gewinne (bereinigt um den Zwischengewinn) aus der Rückgabe von Fondsanteilen, § 8 Abs. 5 InvStG.

Behandlung von Lebensversicherungen:
Fällt die Auszahlung nach dem 60. Lebensjahr an und hat der Versicherungsvertrag mindestens 12 Jahre bestanden (60/12 Regelung), gilt auch nach Einführung der Abgeltungssteuer unverändert das Steuerprivileg der Lebensversicherung: Es muss bei Fälligkeit lediglich der Kapitalertrag und dieser nur zur Hälfte (mit dem individuellen Steuersatz) besteuert werden.

Bei der Lebenvsersicherung besteht ferner ein Steuerstundungseffekt, da während der Laufzeit eine Besteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer nicht stattfindet und die FRV damit vom Zinseszinseffekt thesaurierter Zinsen und Dividenden profitiert.

Das Steuerprivileg der Lebensversicherung führt zu einer max. steuerlichen Belastung des Kapitalertrags in Höhe von 23,5 % (beim Spitzensteuersatz von 47 % ab 500.000 € Einkommen), und ist damit selbst beim höchsten Steuersatz geringer als die Abgeltungssteuer mit bis zu 28 %.

Dies illustriert auch die nachstehende Tabelle: Wettbewerbliche Auswirkungen der Abgeltungssteuer ab 01.01.2009: Steuervergleich FRV/ Investmentsparplan

 
  Rückgabebesteuerung
Grenzsteuersätze in % (Single / Ehepaar)
Einkommen bis   FRV   Investmentsparplan  
16.000   12,8 /   7,3   25 / 15,6  
20.000   13,6 /   8,6   25 / 19,1  
30.000   15,9 / 12,5   25,0  
40.000   18,2 / 13,6   25,0  
50.000   20,5 / 14,6   25,0  
60.000   21,0 / 16,0   25,0  
70.000   21,0 / 17,1   25,0  
80.000   21,0 / 18,2   25,0  
90.000   21,0 / 19,4   25,0  
100.000   21,0 / 20,5   25,0  
120,000   21,0 / 21,0   25,0  
Alle Steuersätze ohne Solidaritätszuschlag und ohne Kirchensteuer
 
Das Steuerprivileg der Lebensversicherung führt zu einer signifikanten steuerlichen Besserstellung der Lebensversicherung gegenüber dem Investmentsparplan (bis zu 12,5 % geringere Steuerbelastung auf die Ablaufleistung (Kapitalertrag). Eine weitere Besserstellung ergibt sich durch den Steuerstundungseffekt, da während der Laufzeit der Lebensversicherung eine Besteuerung im Rahmen der Abgeltungssteuer nicht stattfindet und die FRV damit vom Zinseszinseffekt thesaurierter Zinsen und Dividenden profitiert.

Bei Annahme eines gleichen Kapitalertrags ist die Lebensversicherung gegenüber dem Investmentsparplan somit steuerlich deutlich besser gestellt.

 
 
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Vorteile
•  Tarif LD
•  Risikoschutz
•  Abgeltungssteuer
•  Kostenstruktur
•  Tarifeckdaten
 
 
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