Im Todesfall der versicherten Person in der Ansparphase zahlen wir den Policenwert. Sollte im Falle des Todes der versicherten Person der Policenwert nicht mindestens 50% der Summe der vereinbarten Versicherungsprämien ausmachen, zahlen wir anstelle des Policenwertes einen Betrag in Höhe von 50% der Summe der vereinbarten Versicherungsprämien.
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