sonstige Voraussetzungen: |
nicht möglich für Beamte und besondere Berufsgruppen wie Schausteller, Taxiunternehmer, Schauspieler, Artisten, Künstler, Kleingewerbetreibende, Inhaber von Reisegewerbescheinen, Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH und im Gastgewerbe Tätige. |