Fast jeder Arbeitnehmer
hat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen von
seinem Arbeitgeber. Erfahrungsgemäß werden
diese VWL-Leistungen in klassische Anlageformen wie Investmentfonds,
Bausparverträge oder Banksparverträge angelegt.
Dabei ergibt sich jedoch
der Nachteil,
dass auf die VWL-Leistungen
Steuern und Sozialabgaben zu entrichten sind. Dementsprechend ist vom
Arbeitnehmer der Teil seiner VWL-Zulage seines Arbeitgebers, der
für Steuern und Sozialabgaben aufgebraucht wird, von seinem monatlichen
Nettoverdienst aus eigener Tasche auszugleichen.
Wird anstelle der klassischen Anlageformen die VWL-Zulage durch Entgeltumwandlung
in einer Direktversicherung angelegt, fließt die volle
VWL-Zulage steuerfrei und bis Ende 2008 auch sozialversicherungsfrei
in den Versicherungsvertrag. |
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Erst mit
Beginn der Rentenzahlung im Alter erfolgt dann die nachgelagerte
Besteuerung der Renten- bzw. Kapitalzahlung zu dem dann
in der Regel niedrigeren Steuersatz.
Ergebnis: Je nach Höhe des Einkommens und der Steuerklasse kann mehr als
das 2,5-fache der VWL-Zulage als zusätzliche Altersversorgung
in eine Direktversicherung bei gleichem monatlichen Nettoeinkommen eingezahlt
werden. Zusätzlich ergeben sich für den Arbeitgeber Einsparungen
bei den Lohnnebenkosten.
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